Im Steuerstreit mit Amazon hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass Luxemburg Amazon eine unzulässige Beihilfe gewährt habe, entschied der EuGH am Donnerstag. Luxemburg muss somit von Amazon keine Steuern nachfordern. (Az. C-457/21 P)
Im Jahr 2017 hatte die Kommission entschieden, dass Amazon 250 Millionen Euro an Luxemburg zurückzahlen solle. Die Bemessungsgrundlage für Steuern sei kleingerechnet worden, fast drei Viertel von Amazons Gewinn seien nicht besteuert worden, gab die Kommission an. Gegen den Beschluss zogen sowohl der Konzern als auch das Land vor das Gericht der Europäischen Union, das ihnen im Mai 2021 recht gab.
Es stellte fest, dass Luxemburg Amazon keinen selektiven Vorteil gewährt habe. Darum erklärte es den Kommissionsbeschluss für nichtig. Dagegen wandte sich die Kommission an die nächsthöhere Instanz, den EuGH. Dieser bestätigte nun das Urteil des Gerichts.
In einer ersten Reaktion auf die EuGH-Entscheidung erklärte Oxfam-Steuerexpertin Chiara Putaturo, es handle sich um ein "frühes Weihnachtsgeschenk für Amazon". Wenn Länder internationalen Konzernen erlaubten, ihren Steuerpflichten nicht nachzukommen, täten sie sich mit superreichen Firmeninhabern zusammen und der Rest müsse die Rechnung zahlen.
Luxemburg wird seit Jahren vorgeworfen, internationale Konzerne durch begünstigende Steuervereinbarungen an sich zu binden. In Steuervorbescheiden gibt das Land den Konzernen Zusagen über die steuerliche Bewertung bestimmter Sachverhalte, etwa ins Ausland abfließende Lizenzgebühren. Im sogenannten LuxLeaks-Skandal hatten Whistleblower Ende 2014 zahlreiche solcher Steuervorbescheide veröffentlicht.
Die EU-Kommission kündigte daraufhin an, sich stärker mit dem Thema zu befassen, um einen fairen Steuerwettbewerb der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Luxemburg wies die Vorwürfe stets zurück und betonte, andere Staaten gingen ähnlich vor.
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