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Afghane vergewaltig Studentin in eigener Wohnung - er war Ihr Taxifahrer!

Schreckliches Ende einer Partynacht in Dresden! Eine Feier fand für eine Dresdner Studentin ein erschütterndes Ende, als der Taxifahrer, der sie eigentlich sicher nach Hause bringen sollte, sie in ihrer eigenen Wohnung überfiel und vergewaltigte. Der Vorfall, der die Sicherheit und das Vertrauen in vermeintlich sichere Transportwege erschüttert, wird derzeit vor Gericht verhandelt, wo sich der 28-jährige afghanische Staatsbürger für sein Handeln verantworten muss. Hier alle Hintergründe:

Verratenes Vertrauen und eine verhängnisvolle Nacht

Nach einer ausgelassenen Nacht war die 34-jährige Studentin nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen und vertraute auf die Dienste eines Taxifahrers, um nach Hause zu gelangen. Wie die "uns"-Zeitung und andere Medien berichteten, schlief die betrunkene Frau bereits auf der Rückbank des Taxis ein. Zu Hause angekommen, übernahm der Taxifahrer die Rolle des Helfers und brachte die Frau in ihre Wohnung, wo bereits die Babysitterin wartete. Diese ging davon aus, dass es sich bei dem Mann um einen Bekannten handelte und verließ die Wohnung. Kurz darauf nutzte der Taxifahrer die Situation aus und verübte eine abscheuliche Tat an der wehrlosen Frau.

Die juristische Aufarbeitung des Falls

Der Prozessbeginn in Dresden offenbarte unterschiedliche Sichtweisen auf die Geschehnisse jener Nacht. Während der Angeklagte über seine Anwältin behauptete, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen und berief sich darauf, dass die Studentin ihn geküsst habe, schilderte das Opfer die Ereignisse als Vergewaltigung, die sie in Todesangst und Sorge um ihren fünfjährigen Sohn versetzt habe. Der Richter fand klare Worte für das Verhalten des Angeklagten und sprach ein Urteil aus, das den Taxifahrer wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch es unterstreicht die Verantwortung, die Dienstleister wie Taxifahrer für die Sicherheit ihrer Fahrgäste tragen.