202306:

AfD-Verbot offiziell im Bundestag beantragt! Abgeordnete entscheiden über Ende der AFD

Es ist offiziell! Erstmals wird der Bundestag sich mit der Möglichkeit eines Verbots der AfD befassen: Eine Gruppe von Abgeordneten wirbt innerhalb der Fraktionen um Zustimmung für ihren Antrag - wird die AFD wirklich verboten? Hier mehr:

Bundestag berät über AfD-Verbot

Der Antrag auf ein AfD-Verbot wurde von Abgeordneten der CDU, SPD, Grünen und Linkspartei ausgearbeitet, darunter der sächsische Christdemokrat Marco Wanderwitz und die Berliner Sozialdemokratin Carmen Wegge. Mit über 37 Unterschriften kann die Gruppe den Antrag im Bundestag einbringen, der neben dem Bundesrat und der Bundesregierung als einzige Instanz befugt ist, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot einer Partei zu beantragen. Am Dienstag wollen die Abgeordneten in ihren Fraktionen um Zustimmung werben, um den Antrag mehrheitlich zu verabschieden. Die öffentliche Vorstellung des Antrags ist für Mittwoch geplant. Wie stehen die Parteien zu dem Antrag:

Sämtliche Parteien sind gespalten beim Thema AfD-Verbot

Der Vorgang verdeutlicht die unterschiedlichen Meinungen im Bundestag über ein AfD-Verbot. Grob gesagt gibt es vier Haltungen: Die AfD-Abgeordneten und fraktionslosen Mandatsträger wollen kein Verbot. Einige Gruppen befürworten einen Verbotsantrag, halten aber das Vorgehen für taktisch unklug. Eine dritte Gruppe glaubt, dass ein Verbotsverfahren strategisch nicht sinnvoll ist, während die Antragsteller selbst die Herausforderung anerkennen, eine Mehrheit für ihren Antrag zu finden. Sie sind sich bewusst, dass weder die Bundesregierung noch die Länderregierungen in naher Zukunft Schritte in diese Richtung unternehmen werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz ist skeptisch

Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte ebenfalls Skepsis gegenüber einem Verbotsverfahren und wies auf die unklaren Erfolgsaussichten hin. Besonders in der Union gibt es Abgeordnete, die die Warnungen vor der AfD als übertrieben empfinden. Was genau im Verbotsantrag vorgeschlagen wird, ist noch nicht vollständig bekannt. Im Kern soll ein Verfahrensbevollmächtigter die Beweise für ein AfD-Verbot zusammentragen. Nur das Bundesverfassungsgericht hat die Macht, über ein Verbot oder einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung zu entscheiden. Die Hürden für ein Verbot sind hoch: Eine Partei muss nach dem Bundesinnenministerium "planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen“ wollen. Im Fall der NPD wurde jedoch ein Verbot abgelehnt, weil die Richter nicht ausschließen konnten, dass der Staat Einfluss auf die Partei nahm. Die Antragsteller beabsichtigen, eine Frist von zwei Monaten zwischen der Verabschiedung des Antrags und der Einreichung beim Bundesverfassungsgericht einzurichten, um eine „Staatsfreiheit“ der AfD herzustellen, indem V-Leute abgezogen werden. Ob die Behörden dieser Aufforderung nachkommen werden, ist umstritten.

Mitglieder der Parteien äußern sich

Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic erklärte, dass sie niemanden kenne, der gegen ein AfD-Verbot sei, betonte jedoch die Bedeutung, nicht zu scheitern. Die Angst vor einem Urteil zugunsten der AfD ist groß, ebenso wie die Sorge, dass ein Scheitern des Antrags als Persilschein für die Partei interpretiert werden könnte. Gegner des Verbotsantrags argumentieren, dass die AfD durch ein laufendes Verfahren gestärkt wird. Kritiker innerhalb von SPD und Grünen bemängeln, dass der Antrag keine ergebnisoffene Beweissammlung vorsieht. Die Grünen fordern, dass die Bundesregierung die Beweissammlung vorantreibt. Die Verantwortung liegt nun bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die sich bislang skeptisch zeigt, aber ein Verbotsverfahren nicht ausschließt. Sie betont, dass ein Parteienverbot kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein sollte, sondern ein letztes Mittel des Rechtsstaats. Ein Rückschlag für den Antrag könnte auch bedeuten, dass sich die SPD-Abgeordneten gegen ihre eigene Ministerin stellen.