In der Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei eine neue Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Donnerstag einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt ab, der auf die Unterlassung einer Einstufung und Bekanntgabe als "gesichert extremistische Bestrebung" gerichtet war.
Die Verwaltungsrichter entschieden, dass sich aus den jüngsten Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang keine Anhaltspunkte für eine Hochstufung vom Verdachtsfall zur "gesichert extremistischen Bestrebung" ergäben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seinen Hauptsitz in Köln. Gegen den Beschluss kann die AfD vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen.
Es war die zweite Niederlage der AfD innerhalb einer guten Woche. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster ebenfalls zu einem Eilantrag der Partei entschieden, dass diese vorläufig weiter als Verdachtsfall geführt werden darf. Eine grundsätzliche Entscheidung in der Sache steht hier aber noch aus.
Das Kölner Gericht entschied nun zu der von der AfD befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung", dass es keine Anhaltspunkte für die Annahme gebe, dass das Bundesamt die behördeninterne Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall geändert habe. Die von der AfD angeführten Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten lieferten hierzu keine Hinweise.
ran/cfm