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AfD macht Rückzieher bei Maskenpflicht im Bundestag

Bundesverfassungsgericht stellt Verfahren ein

Im Streit um die Maskenpflicht im Deutschen Bundestag haben die Kläger aus der AfD-Fraktion ihre Organklage beim Bundesverfassungsgericht zurückgenommen. Das Verfahren wurde daher eingestellt, wie das Gericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Demnach hätten die Karlsruher Richter die Organklage sonst einstimmig als unzulässig verworfen. (Az: 2 BvE 10/20)

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) im Oktober 2020 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bundestagsgebäuden angeordnet. An ihrem jeweiligen Platz im Plenarsaal dürfen Abgeordnete die Maske abnehmen. Die Anordnung wurde mehrfach erneuert, zuletzt am 24. Juni.

Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich demonstrativ nicht an die Maskenpflicht gehalten. 19 von ihnen riefen das Bundesverfassungsgericht an. Die Anordnung greife unzulässig in ihre Abgeordnetenrechte ein, hieß es zur Begründung.

Bereits am 21. April hatte das Bundesverfassungsgericht den Antragstellern und auch der Öffentlichkeit eine Entscheidung angekündigt, ohne zuvor Bundestagspräsident Schäuble als Gegenseite zu einer Stellungnahme aufzufordern. Dies war den Antragstellern der AfD offenbar ein Zeichen, dass ihre Organklage keinen Erfolg haben würde. Sie nahmen sie daher noch vor der Veröffentlichung zurück.

Das Verfahren sei daher einzustellen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Auch ein öffentliches Interesse an einer Entscheidung bestehe nicht. Es sei beabsichtigt gewesen, den Antrag als unzureichend begründet und daher unzulässig abzuweisen.

by Michael Kappeler