201857:

Ärztepfusch! Mutter stirbt bei Operation mit nicht zugelassenen Geräten!

Hätte diese Tragödie verhindert werden können? Eine 51-jährige Mutter verstarb nach einer Operation, bei der ihre Eierstöcke und die Gebärmutter entfernt wurden. Wie sich herausstellte, kamen bei dem Eingriff nicht zugelassene Geräte zum Einsatz. Hier die schrecklichen Hintergründe:

Zweifache Mutter stirbt nach Routineeingriff

Die 51-jährige Jessica Bonner erlag nach einer Bauchoperation einer Sepsis. Dabei unterliefen den Ärzten mehrere schwerwiegende Fehler.

Familie und Freunde trauern um die Frau, die nach einer Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) und Oophorektomie (Entfernung der Eierstöcke) an einer Sepsis verstarb. Laut einem Gutachten wäre ihr Tod vermeidbar gewesen. Bonner wurde wegen Beckenschmerzen und eines Verdachts auf Myome, gutartige Tumore in der Gebärmutter, in das "Good Hope Hospital" in Sutton Coldfield, West Midlands, eingeliefert. Nach der Operation bekam sie dann Fieber und einen beschleunigten Herzschlag. Dennoch wurde erst am folgenden Tag ein Darmdurchbruch festgestellt, woraufhin sie notoperiert wurde.

Verletzung zu spät erkannt

Trotz der Notoperation starb Jessica an den Folgen der Sepsis. Eine Autopsie ergab, dass ihr Darm während des Eingriffs perforiert wurde und Darminhalt in die Bauchhöhle austrat. Der Eingriff war nicht nur zu spät, sondern es stellte sich auch heraus, dass nicht zugelassene medizinische Geräte verwendet worden waren. Jessica hinterlässt zwei Söhne, Corey Wilson und Shakil Stevens. Corey schildert: "Es gibt kaum Worte, die den Schmerz über den Verlust unserer Mutter beschreiben können. Sie ging für eine Operation ins Krankenhaus, und wir hätten nie gedacht, dass sie nicht zurückkehrt.“

Alarmsignale von Ärzten ignoriert

Symptome wie Fieber und eine erhöhte Herzfrequenz, die auf eine Infektion hinwiesen, wurden im Krankenhaus nicht an die zuständigen Ärzte weitergegeben. Erst als Jessica über starke Schmerzen klagte, wurde eine erneute Operation durchgeführt – leider zu spät. In Deutschland rät das Bundesministerium für Gesundheit bei Verdacht auf Behandlungsfehler, sich an die Krankenkasse oder die Landesärztekammer zu wenden.