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Achtung! Impfnachweis wird früher ungültig! Ab dann gelten Sie als ungeimpft!

Nachdem die Gültigkeit der Impfzertifikate gegen Covid-19 lange Zeit ein Diskussionsthema waren, hatte die EU-Kommission in dieser Hinsicht nun eine Entscheidung getroffen. Ab dem Februar soll eine einheitliche Regelung in Europa herrschen. Dann werden die Impfzertifikate nämlich spätestens 9 Monate nach der Zweitimpfung ungültig werden, wenn sich die betroffenen Personen keine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen.

EU kündigt Ablaufdatum für Impfzertifikate an

Angeblich hätten sich die Mitgliedsländer auf diesen Zeitraum geeinigt. Die EU-Kommission empfiehlt außerdem eine Auffrischung der Impfung sechs Monate nach der Zweitimpfung. Aus diesem Grund wurde der Zeitraum bis zum Auslaufen des Impfzertifikats großzügig gewählt. Die EU-Bürger sollen also 3 Monate Zeit haben, sich die Booster-Impfung abzuholen. Der sogenannte EU-Impfnachweis ist ein QR-Code, den die geimpften Personen unmittelbar nach der Impfung in Praxen und Impfzentren bekommen, oder der auch nachträglich in den Apotheken erstellt werden kann. Anschließend wird dieser Code in einer Smartphone-App eingelesen und hochgeladen, in der er auch digital ausgelesen werden kann.

EU-Impfzertifikat erleichtert das Reisen in der Pandemie

Die nach der Impfung erstellten Codes können trotz verschiedener Apps in allen Ländern der EU erkannt werden. Sie werden als Nachweise für Impfungen, vorgenommene Tests, sowie kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus erstellt. Schon in der letzten Woche hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula der Leyen bekannt gegeben, dass ihre Behörde die Gültigkeit der EU-Impfnachweise zeitnah regeln wolle. Nun ist die Entscheidung also gefallen. Im Sommer hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf europaweit gültige Impfzertifikate geeinigt. Doch diese Nachweise werden zur Zeit auch in vielen Ländern außerhalb Europas anerkannt.

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