Jetzt hat sich die Bundesbehörde für Arbeitsschutz zu Wort gemeldet. Denn sie stuft 3in3 FFP2-Maske sogar als “gefährlich” ein. Untersuchungen der Maske hatten ergeben, dass deren Filterdurchlass offenbar deutlich höher als erlaubt ist. Hier alles, was Sie wissen müssen!
Wie die Bundesbehörde für Arbeitsschutz jetzt auf ihrer Homepage mitteilt, besteht bei der Nutzung dieser FFP2-Masken offenbar ein hohes Sicherheitsrisiko. “Der Filterdurchlass liegt bei den betroffenen Chargen ungefähr bei jeder zweiten Atemschutzmaske deutlich über dem für FFP 2 Atemschutzmasken maximal zulässigen Durchlass von 6 %.” Aus diesem Grund die Behörde jetzt entschieden, die betroffenen Masken in eine Datenbank für gefährliche Produkte aufzunehmen. Auf der Webseite heißt es weiter:
“Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen haben wir uns nach Abwägung der vorliegenden Gegebenheiten entschieden, die behördliche Anordnung zur Rücknahme vom Markt als geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zu empfehlen“, informiert die Bundesanstalt.
Sowohl das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als auch das Bundesamt für Arbeitsschutz haben mittlerweile eine Untersagungsverfügung erlassen. Noch ist unklar wie viele Masken der Marke “Air Queen Breeze” sich im Umlauf befinden. Deshalb werden nun die betroffenen Chargen der Masken angegeben, die man zukünftig nicht mehr verwendet sollte. Diese “Air Queen Breeze”-Masken haben auf ihren Verpackungen folgende Chargennummern aufgedruckt: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL,
T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL
T220310-FFP2 WL und GTIN: 4260698610233. Wer solche Masken in seinem Besitz hat, sollte diese nach Möglichkeit nicht mehr benutzen.