Bei einem Treffen in Brüssel haben sich die EU-Länder nun darauf geeinigt, wie aktuell gültige Reisebeschränkungen zwischen den Mitgliedsländern koordiniert und schrittweise gelockert werden können. Den Plan stellte nun EU-Justizkommisar Didier Reynders am Montag vor.
Allem Anschein nach haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen beim Abbau der Reisebeschränkungen geeinigt. “Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert – mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt”, kündigte EU-Justizkommissar Didier Reynders (62) am Montag an. So sei geplant, dass vollständig Geimpfte und auch Genesene in keinem der EU-Länder Reisebeschränkungen unterliegen sollen. Außerden wurde beschlossen, dass auch Menschen aus Regionen mit niedrigen Inzidenzwerten ohne Beschränkungen reisen dürfen, selbst wenn sie noch nicht geimpft wurden. In Deutschland wäre dies im Augenblick lediglich für die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern möglich. Das Bundesland ist zur Zeit das einzig grüne Gebiet nach den Maßstäben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Von Reisende aus Regionen mit höheren Inzidenzwerten könnte ein negativer Corona-Test verlangt werden. Für Menschen aus Gebieten mit ungewöhnlich hohen Inzidenzwerten könnte eine Quarantänepflicht fällig werden.
Die Einteilung der ECDC erfolgt je nach Inzidenzwerten in den Farben Grün, Orange, Rot und Dunkelrot. Auch die Positivrate der Tests soll eine Rolle spielen. Bereits am Freitag hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt. Nun wurde diese Einigung auch formell umgesetzt. Dafür wurden nun die Werte angehoben. Als rotes Corona-Risikogebiet werden nun lediglich diejenigen Gebiete gekennzeichnet, die innerhalb von 14 Tagen zwischen 200 bis 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner aufweisen, oder bei 75 bis 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen und zudem einen Anteil von mehr als 4 Prozent positiver Corona-Test aufweisen. Damit wurden die Grenzwerte von 50 beziehungsweise 150 angehoben. Entsprechend waren auch die Werte für orangene Gebiete mit mäßiger und für grüne Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angpasst worden.