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Abgesetzter Verteidiger von Lübcke-Hauptangeklagtem scheitert mit Beschwerde

Bundesgerichtshof: Hannig nicht beschwerdebefugt

Der ehemalige Verteidiger des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess ist mit einer Beschwerde gegen seine Abberufung gescheitert. Frank Hannig sei nicht in eigenen Rechten betroffen und somit nicht beschwerdebefugt, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Ende Juli war Hannig als Pflichtverteidiger von Stephan E. abberufen worden.

Das Vertrauensverhältnis zwischen E. und Hannig sei zerstört, begründete der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die damalige Entscheidung. E.s zweiter Verteidiger Mustafa Kaplan hatte den Antrag gestellt. Hintergrund waren mehrere Anträge Hannigs, die nach Ansicht des Senats inhaltlich nicht abgestimmt gewesen seien und den Interessen seines Mandanten widersprochen hätten. Eine sogenannte sofortige Beschwerde Hannigs verwarf der BGH nun.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der Angeklagte soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Neben E. ist vor dem OLG Markus H. als mutmaßlicher Komplize angeklagt.

by Boris Roessler