Nach dem Aus für das bisherige Sterbehilfe-Recht durch das Bundesverfassungsgericht stellen Abgeordnete mehrerer Parteien am Freitag (09.00 Uhr) einen Vorschlag für eine Neuregelung vor. Die Karlsruher Richter hätten "unverrückbar" klar gemacht, "dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt", heißt es in der Einladung zu dem Termin mit Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke).
Mehrere Gesetzesänderungen sollen in einem Sterbehilfegesetz zusammengefasst werden. Zentraler Punkt ist nach Angaben Helling-Plahrs eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, um eine Verschreibung des todbringenden Medikamentes Natrium-Pentobarbital an Suizidwillige zu ermöglichen – verbunden mit einer verpflichtenden Beratung. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor etwa einem Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt.
by Bernd Wüstneck