Im Augenblick diskutiert die Bundesregierung eifrig über einen speziellen Zuschuß für Familien in der Corona-Krise. Aller Voraussicht nach wird der Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind tatsächlich Realität. Doch anscheinend werden nicht alle Eltern in den Genuß des Geldes kommen. Denn so wie die Dinge im Augenblick liegen. werden auch einige Eltern wohl auf den Bonus verzichten müssen.
Der Kinderbonus in der Corona-Krise ist bereits fast beschlossene Sache. Jedes Kindergeld-berechtigte Kind soll einmalig 300 Euro überwiesen bekommen. Mit diesem Geld will die Bundesregierung die Familien finanzielle unterstützen. Der Bonus ist Teil eines Konjunkturpakets, das die Regierung bereits am 4. Juni beschlossen hat. Doch nun wird anscheinend klar, dass nicht alle Familien in Deutschland von dieser willkommenen Finanzspritze profitieren werden. Es gibt wohl tatsächlich Familien die leer ausgehen. Denn nach den Plänen der Bundesregierung wird das Geld bei der Einkommenssteuererklärung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Besonders für Leute mit einem etwas höheren Einkommen wirken sich die Kinderfreibeträge jedoch entlastend auf die zu zahlenden Steuern aus. “Erst ab einem Einkommen von mehr als 85.900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus”, erklärt ein Experte. Bei nicht verheirateten Eltern liegt diese Grenze bei 42.950 Euro. Das bedeutet in der Praxis: “Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet. Folglich kommt der vorgesehene Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute”, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Nur dann, wenn sie nicht die Einkommensgrenze überschreiten.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass Besserverdiener nicht von dem Bonus profitieren. Eine Familie mit zwei Kindern hat nichts von dem Kinderbonus, wenn die Eltern der Kinder im Jahr rund 90.000 Euro verdienen. Dieser Summe liegt ein monatlichen Einkommen von 3.300 Euro (Brutto) zu Grunde, das bei zwei Vollverdienern ziemlich schnell erreicht wird. Einen richtigen Geldvorteil bietet die Zahlung vor allem Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern. “Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus. Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro”, berechnet Rauthöft. Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV oder Wohngeld gehen dagegen nicht leer aus. Diese Menschen erhalten die 300 Euro im vollen Umfang, zuzüglich zu ihren bewilligten Regelsätzen. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor einmalig 300 Euro pro Kind auszuzahlen. Die Zahlung selbst soll an das Kindergeld gekoppelt werden und in 3 Zahlungen zu je 100 Euro aufgeteilt werden. In diesem Fall würde sich das auszuzahlenden Kindergeld für 3 Monate um je 100 Euro erhöhen.