Fast 30 Jahre nach einem Raubüberfall auf einen Optiker in Frankfurt am Main ist das Urteil gegen einen der Täter überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand im Schuldspruch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Über die Strafe muss das Frankfurter Landgericht noch einmal entscheiden. (Az. 2 StR 112/23)
Grund dafür ist, dass das Landgericht nicht über die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer früheren Verurteilung nachgedacht hatte. Der Optiker war im Januar 1994 in seinem Kontaktlinsenstudio in der Frankfurter Innenstadt überfallen und durch Würgen und Messerstiche getötet worden. Jahrzehntelang konnte der Fall nicht aufgeklärt werden, erst 2022 wurde der inzwischen 50-Jährige in Frankfurt wegen Raubs mit Todesfolge zu elf Jahren Haft verurteilt.
smb/cfm