149558:

23 Jahre Haft: Wird Harvey Weinstein ein Teil seiner Strafe erlassen?

US-Anwalt klärt auf

Dem gefallenen Filmmogul Harvey Weinstein (67) wurde am Mittwoch sein Strafmaß verlesen. Der Oberste Gerichtshof von Manhattan verurteilte den Sexualstraftäter zu 23 Jahren Haft. Eine Rechtsprechung, die laut US-Anwalt Dr. Nick Oberheiden “für US-amerikanische Verhältnisse durchaus als hoch zu bewerten” ist. Dennoch sei sie “absolut im Rahmen des rechtspolitisch und juristisch Erwartbaren ausgefallen”.

Dr. Oberheiden ist Prozessanwalt und lebt und arbeitet seit 20 Jahren in den USA. Der Nachrichtenagentur spot on news erklärt er: Weinsteins Anwälte hätten durchaus die Möglichkeit, gegen das verhängte Urteil in Berufung zu gehen, “und sie werden sie auch sicher in Anspruch nehmen”. Bis es so weit ist, müsse der 67-Jährige jedoch im Gefängnis bleiben.

29 Jahre Gefängnis hätten auf Weinstein maximal zukommen können, nun sind es 23 Jahre geworden. “Aber da der Prozess vor einem New Yorker Staatengericht stattgefunden hat”, sagt Dr. Oberheiden, “hat er ausgezeichnete Chancen, bei guter Führung nach 10 bis 15 Jahren freizukommen”. Der Jurist sei sich sicher, dass der einstige Hollywood-Produzent nicht die volle Gefängnisstrafe absitzen müsse. Im Vergleich: “Wäre es ein Bundesverfahren gewesen, hätte es die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung sicher nicht gegeben.”

Nicht nur gute Führung könnte Weinsteins Aufenthalt im Gefängnis verkürzen. Auch die Verschlechterung seines Gesundheitszustands könnte zum Anlass genommen werden, ein Gnadengesuch zu stellen. “Allerdings müsste sich sein Zustand dann tatsächlich rapide verschlechtern.” Die aktuellen Rückenleiden des 67-Jährigen würden demnach nicht ausreichen. “Wir sprächen hier eher über eine verbleibende Lebenszeiterwartung von sechs Monaten”, so der Experte.

Weinstein wurde in Manhattan, New York, verurteilt. In Los Angeles soll ihm ebenfalls der Prozess gemacht werden. Könnte das jüngste Urteil Einfluss auf die Anklage in Los Angeles haben? “Nein, definitiv nicht”, sagt Dr. Oberheiden und erklärt: “Das Gericht in Los Angeles agiert von dem New Yorker Urteil völlig unabhängig und kann Weinstein zu einer völlig anderen Strafe verurteilen.” Allerdings bestehe die Möglichkeit eines Deals. “Hypothetisch gesehen könnte eine mögliche Haftstrafe in L.A. der in New York angerechnet – und nicht zusätzlich aufgeschlagen werden.”

(cos/spot)

Beliebteste Artikel Aktuell: