Wegen Zwangsprostitution, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen und Zuhälterei hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 20-Jährigen zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Das Gericht sah es demnach in seinem Urteil am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann zwischen Dezember 2020 und März 2021 mit einem gesondert verfolgten weiteren Täter zwei 16-jährige und ein 13-jähriges Mädchen an Freier vermittelt hatte.
Die 13-Jährige traf über ein Escortprofil im Internet mindestens zehn Freier. Mindestens die Hälfte ihres Stundenlohns musste sie an den 20-Jährigen und seinen Bekannten abgeben. Die beiden 16-Jährigen nahmen jeweils vier Termine wahr, bei denen es teilweise zu sexuellen Handlungen kam.
ald/cfm