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2 Tote nach Corona-Ausbruch in Restaurant – Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Ein massiver Corona-Ausbruch in einem Restaurant in Ostfriesland, der bereits im Mai des Jahres vorgefallen war, verwandelt sich nun offenbar in einen Kriminallfall. Nachdem 2 der infizierten Personen gestorben sind, hat die Polizei nun die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die Opfer hatten in einem Restaurant in Moormerland (Kreis Leer) offenbar eine Feier besucht, bei der sich rund 30 der insgesamt 50 Gäste mit dem gefährlichen Coronavirus infiziert hatten.

2 Todesopfer nach Corona-Ausbruch – Jetzt ermittelt die Polizei

Tragisches Ende einer Feier in einem Restaurant in Moormerland (Kreis Leer). Dort hatte ein Restaurant bereits im Mai 2020 seine Pforten nach dem Lockdown wieder geöffnet. Nach Informationen der “Ostfriesen Zeitung” soll es sich bei dem betreffenden Restaurant um die “Alte Scheune” gehandelt haben, wo offenbar im Mai eine Feier mit rund 50 Gästen stattgefunden hatte. Kurz nach der Feier waren insgesamt 30 der 50 anwesenden Gäste positiv auf das gefährliche Coronavirus getestet worden. Und in diesem Fall hatte die Ansteckung tatsächlich tödliche Konsequenzen. Denn zwei der mit dem heimtückischen Virus infizierten Personen waren nach Komplikationen an der Viruserkrankung gestorben. Aus diesem Grund haben Polizei und Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.

Bisher noch keine Verdächtuigen – Polizei ermittelt gegen unbekannt

Dies dürfte jedoch eine schwierige Aufgabe für die Beamten werden. Bisher hat die Polizei nach eigenen Angaben noch keine Tatverdächtigen. Der Verdacht richte sich, im Augenblick zumindestens, gegen unbekannt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Polizei. “Im Moment haben wir nur Zeugen, die vernommen werden. Wir haben keinen Beschuldigten.” Dabei wies die Sprecherin darauf hin, dass eine Möglichkeit schuldhaften Verhaltens zum Beispiel sei, wenn Gäste mit auffälligen Krankheitssymptome die Feier besucht hätten. Nun will die Polizei den Ablauf des betreffenden Abends so genau wie möglich rekonstruieren, um festzustellen, ob einem der Anwesenden ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.

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