Weil er eine Bekannte auf einem Schulhof erdrosselte, hat das Landgericht Bochum einen 18-Jährigen am Donnerstag zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Kammer sprach den Angeklagten des Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Mai 2023 seine 19-jährige Bekannte auf einem Schulhof in Recklinghausen erdrosselt zu haben. Laut Anklage hatte sich der 18-Jährige bei der Jugendlichen 200 Euro geliehen. Als diese das Geld zurückhaben wollte, soll es auf dem Schulhof zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte seine Bekannte tötete.
Wie die Gerichtssprecherin sagte, ging die Kammer vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Demnach hatte der 18-Jährige seine Bekannte bereits über Monate vertröstet. Diese forderte jedoch weiter die Rückzahlung des Gelds und suchte dazu unter anderem den Angeklagten an seinem Wohnhaus auf. Dabei befürchtete der Angeklagte Konsequenzen, falls seine Eltern von der Sache erfahren könnten.
In der Folge habe der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts das Treffen auf dem Schulhof vereinbart. Ob er zu diesem Zeitpunkt bereits einen Mordplan gefasst hatte, habe nicht geklärt werden können. Eine reine Affekttat schloss das Gericht jedoch aus.
tbh/cfm