Wegen eines gefälschten Impfpasses während der Coronapandemie ist ein 36-Jähriger vom Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte muss eine Strafe in Höhe von 1500 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Das Berufungsurteil verringerte demnach die Strafhöhe.
Das Amtsgericht in Simmern im Hunsrück hatte den 36-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Dagegen ging der Angeklagte in Berufung.
Nach Gerichtsangaben hatte der Mann bei einer Einreisekontrolle im Mai 2022 am Flughafen Hahn im Hunsrück einen gefälschten Impfass vorgelegt. In dem auf seinen Namen ausgestellten Pass waren zwei in Wirklichkeit nicht erfolgte Impfungen gegen das Coronavirus eingetragen. Die Vorlage eines Impfausweises war wegen der Coronapandemie und der geltenden Regelungen zu der Zeit nötig.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten dem Sprecher zufolge auf Rechtsmittel. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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