Unfassbare Szenen auf dem Schulhof! Ein 15-jähriger Schüler hat auf einem Schulhof in Lohr am Main, nordwestlich von Würzburg, seinen 14-jährigen Mitschüler von hinten in den Kopf geschossen. Nun stand er vor Gericht, das über die Frage "Mord oder Totschlag?" entscheiden musste. Hier die unbegreifliche Story:
Der Vorfall ereignete sich im September letzten Jahres. Beide Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in Lohr am Main. Der tödliche Schuss fiel aus einer Pistole, und seit dem 3. Mai stand der Täter vor Gericht. Wegen der Minderjährigkeit des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Montag wurde das Urteil gesprochen: Der 15-Jährige wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg tötete der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 kaltblütig. Der Angeklagte hatte den tödlichen Schuss im Prozess gestanden und beteuert, es sei eine spontane Handlung gewesen, die nicht geplant war. Er wünschte, er könne den Vorfall ungeschehen machen, und entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers. Wie aber begründete der Richter sein Urteil?!
Die Staatsanwaltschaft sah die Tat als Mord an, da der Schuss von hinten fiel und somit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Sie forderte eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten sowie die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung und eine Unterbringung des Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte hingegen, dass kein Mordmerkmal, insbesondere nicht die Heimtücke, vorliege und forderte eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags, ohne Sicherungsverwahrung. Die Eltern des getöteten Jungen traten als Nebenkläger auf und unterstützten weitgehend die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie wünschten sich vor allem Klarheit über das Motiv der Tat.