200528:

12 Jahre Haft! Geiselnehmer von Hamburg bekommt langjährige Freiheitsstrafe

Hamburg – Über 18 Stunden lang drohte der Hamburger Flughafen-Geiselnehmer Salman E. (35), sich und seine kleine Tochter in die Luft zu sprengen. Nun hat das Landgericht Hamburg sein Urteil gefällt: Salman E. muss 12 Jahre ins Gefängnis für Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Gericht verhängy hohe Haftstrafe gegen Entführer von Hamburg

"Sie haben nach Antworten verlangt – das ist unsere Antwort: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für diese Wahnsinnstat“, verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Torsten Schwarz. Als der Angeklagte in gebrochenem Deutsch dazwischenrief, übertönte ihn der Richter, und es kam kurz zu lautem Geschrei im Gerichtssaal. Dr. Schwarz fuhr fort: "Was Sie getan haben, war in erster Linie Selbstjustiz. Selbstjustiz eines narzisstischen, egozentrischen, respektlosen und überheblichen Straftäters. Auch heute haben Sie Ihr narzisstisches Verhalten erneut unter Beweis gestellt. Selbstjustiz und Faustrecht werden wir niemals dulden. Das ist auch eine Warnung an alle, die sich nicht nach unseren Gesetzen richten.“

Täter hatte die eigene Tochter entführt

Im November 2023 hatte E. seine damals vierjährige Tochter ihrer Mutter in Stade entrissen und war mit ihr zum Hamburger Flughafen gefahren, wo er bis aufs Vorfeld raste, um seine Ausreise in die Türkei zu erzwingen. Während der Geiselnahme schoss er in die Luft, warf Brandsätze und drohte mit einer Bombe, die sich später als Attrappe herausstellte. Seine Tochter musste alles miterleben. Der Hamburger Flughafen war während der gesamten Geiselnahme lahmgelegt, und es gab 18 Stunden lang keine Starts oder Landungen. "Die kleine Aslihan war genau 19 Stunden, 25 Minuten und 21 Sekunden in der Gewalt ihres eigenen Vaters. Das waren 1165 Minuten und 21 Sekunden Angst um das Leben von Aslihan. Wir haben ein Video gesehen, auf dem die markerschütternden Schreie der Mutter zu hören waren, da läuft es einem kalt den Rücken runter“, fuhr der Richter fort.

Täter hatte das Kind schon einmal entführt

Der Richter erinnerte auch an eine frühere Tat vom März 2022, als E. das Kind schon einmal über den Landweg in die Türkei entführt hatte. Damals kam Aslihan erst Monate später nach Deutschland zurück. "Dafür bekamen Sie lächerliche 90 Tagessätze Geldstrafe. Allein für diese Tat hätten Sie schon ins Gefängnis gemusst!“ Während des Prozesses war E. mehrfach ausgerastet, hatte gebrüllt und auf den Tisch geschlagen. Obwohl er die Tat zugab, stellte er sich stets als Opfer eines Familienrechtsstreits dar und behauptete, Aslihan habe während der Entführung im Auto friedlich geschlafen. Der Vorsitzende Richter widersprach: "Ihre Aussagen und Ihr vollkommen verzerrter Blick auf die Wirklichkeit waren schwer erträglich. Wir haben das Überwachungsvideo vom Flughafen gesehen: Aslihan hat geweint, sie hatte furchtbare Angst.“

Millionenschaden für Hamburger Flughafen

Die stundenlangen Flugausfälle während der Geiselnahme verursachten einen Millionenschaden, und die Hansestadt war weltweit abgeschnitten. Der Vorsitzende Richter sagte zu E.: "Sie haben Ihre persönliche Angelegenheit zu einer Angelegenheit ganz Hamburgs, vielleicht sogar ganz Europas gemacht.“ Abschließend erklärte der Vorsitzende Richter: "Sie haben darum gebeten – Ja, Herr E., nach Verbüßung Ihrer Strafe werden Sie abgeschoben. Aber Aslihan – die bleibt hier! Sie ist deutsche Staatsbürgerin. Und sie lebt gerne hier. Aslihan wollte nie gehen. Es ging Ihnen nie um das Wohl ihrer Tochter. Es ging Ihnen nur um die Durchsetzung Ihrer eigenen Interessen.“