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100 Tage Gefängnis für Masken-Verweigerin! Frau ohne Corona-Maske am Frankfurter Flughafen festgenommen

Teuer bezahlen musste eine 55 Jahre alte Frau ihren Starrsinn am Frankfurter Flughafen. Denn ihre Weigerung eine Maske zu tragen endete in der Kontrolle ihrer Personalien. Dabei fiel den Beamten der Bundespolizei auf, dass gegen die Dame ein Vollstreckungshaftbefehl bestanden hatte. So ging es für die Frau dann direkt in eine Justizvollzugsanstalt. Außerdem droht ihr nun auch noch eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Dumm gelaufen! – Maskenverweigerin am Frankfurter Flughafen festgenommen

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie torpedieren Menschen aus der Querdenker-Szene selbst einfach Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken. Aus diesem Grund ist am Mittwoch eine 55 Jahre alte Frau am Frankfurter Flughafen aufgefallen. Beamte der Bundespolizei hatten die Frau im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens entdeckt, wo sie entgegen der aktuell gültigen Vorschriften ohne Maske unterwegs gewesen war. Eigentlich hatten die Beamten die Frau lediglich verwarnen wollen und forderten sie auf, eine Schutmaske anzuziehen. Dann jedoch entpuppte sich die Frau als strikte Maskenverweigerin, was die Beamten zu einer Personenkontrolle veranlasste. Dabei kamen dann eine Reihe interessanter Details ans Tageslicht. Denn gegen die 55 Jahre alte Frau lag unter anderem ein Vollstreckungshaftbefehl vor.

Am Flughafen entdeckte Maskenverweigerin muss ins Gefängnis

So endete der Tag für die Maskenverweigerin mit einer Einlieferung in die nächste Justizvollzugsanstalt. “Wegen Diebstahls wurde die Maskengegnerin im Juli 2021 zu einer Geldstrafe von insgesamt 800 Euro verurteilt”, erklärte ein Polizeisprecher diesen ziemlich seltsamen Fall und fügte dann noch schmunzelnd hinzu: “Da der Frau neben Einsicht und Maske auch die Barmittel fehlten, muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen absitzen.” Die Haftstrafe erfolgte also nicht wegen der Weigerung der Frau eine Maske zu tragen, sondern wegen einer Monate vorher begangenen Straftat. Zudem droht der Querdenkerin weiterer Ärger! Denn bei ihrer Durchsuchung fand die Bundespolizei dann auch noch Marihuana in ihrem Besitz. Die Menge soll dabei ausreichend gewesen sein, damit nun auch noch Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen die Frau aufgenommen werden.

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