Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren könnten sich Millionen Deutsche bis zu 10 zusätzliche Urlaubstage sichern. Denn fast bei jedem Unternehmen bestehen Möglichkeiten auf weitere freie Tage, zusätzlich zum normalen Urlaub. Im Endeffekt nehmen allerdings lediglich zwischen ein und 2 Prozent der Arbeitnehmer diese zusätzlichen Urlaubstage in Anspruch. SO können SIE sich mehr Urlaub sichern!
Ein Bildungsurlaub bietet die Möglichkeit, das der Arbeitnehmer Tätigkeiten außerhalb des bekannten Arbeitsumfeldes erlernt und ihm so die Möglichkeit gegeben wird, sich beruflich weiterzuentwickeln. Zu diesem Thema informierte nun die Industrie und Handelskammer Rhein Main Neckar. Denn von dieser Weiterbildung profitiert nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber, da er seinen Angestellten eine bessere Qualifikation ermöglicht. Bisher wird dieses Angebot jedoch lediglich von wenigen Arbeitnehmern wahrgenommen. Dies hängt allerdings auch damit zusammen, dass viele Angestellte gar nichts von ihrem Recht auf Freistellung wissen oder wie ein Antrag auf Bildungsurlaub gestellt wird. Wieder andere Arbeitnehmer befürchten Nachteile bei einer Abwesenheit von ihrer Arbeitsstelle. Diese Befürchtungen sind jedoch unbegründet und die Freistellung erfolgt unabhängig vom privaten Urlaub. Dieser wird durch den Bildungsurlaub nicht gekürzt. Während dieser Zeit läuft auch die Bezahlung des Arbeitnehmers weiter. Außerdem muss die Ausbildung nicht zwangsläufig mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Die Einzelheiten des Bildungsurlaubs unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern, deshalb sollten die Arbeitnehmer sich nach den Bestimmungen in ihrem jeweiligen Bundesland erkundigen. In Hessen zum Beispiel besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn der Arbeitnehmer mindestens länger als 6 Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt war und mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, informiert die IHK Rhein Main Neckar. Bei der Beantragung des Bildungsurlaubs gibt es allerdings keine Unterschiede. Dazu muss der Arbeitnehmer die Informationen zur Weiterbildung heraussuchen. Dies können beispielsweise Workshops und Seminare an Hochschulen sein. Diese Infomaterialien legt man dann beim Arbeitgeber vor und beantragt fristgerecht schriftlich den Bildungsurlaub. Diese Fristen variieren zwischen 4 und 8 Wochen vor dem Bildungsurlaub. Im Anschluss muss der Arbeitgeber den Bildungsurlaub entweder genehmigen oder mit einer nachvollziehbaren Begründung ablehnen. Bei einer Genehmigung muss der Arbeitnehmer an der Fortbildung teilnehmen und bekommt eine Bestätigung für den Arbeitgeber. Für den Bildungsurlaub sind 5 Tage im Jahr oder 10 Tage in 2 Jahren vorgesehen. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein Anspruch auf Freistellung für die Arbeitnehmer. Lediglich in Bayern und Sachsen ist der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht gesetzlich geregelt.