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10 Jahre Haft für STASI-Mord! Nach 50 Jahren - Urteil im Stasi-Prozess endlich gefallen

>Berlin – Rund 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am ehemaligen DDR-Grenzübergang am Bahnhof Friedrichstraße ist der frühere Stasi-Offizier Manfred N. (80) zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden - hier alle Hintergründe:

Gericht verhandelt Mordfall aus dem Jahr 1974

Das Landgericht Berlin befand den Mann aus Leipzig des Mordes an einem polnischen Staatsbürger für schuldig. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass Manfred N. der Schütze gewesen sei, wie seine Anwältin Andrea Liebscher betonte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwölf Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was geschah beim Tränenpalast-Mord?

Am 29. März 1974 in Ost-Berlin betrat der polnische Feuerwehrmann Czeslaw Kukuczka (38) die polnische Botschaft mit einer Aktentasche und drohte, eine Bombe zu zünden – tatsächlich befand sich jedoch nur ein Gullydeckel in der Tasche. Der dreifache Familienvater forderte, sofort nach West-Berlin ausreisen zu dürfen. Stasi-Beamte brachten ihn zum Bahnhof Friedrichstraße, wo er drei Kontrollen im sogenannten "Tränenpalast“ problemlos passierte. Als er kurz vor dem S-Bahntunnel nach West-Berlin stand, näherte sich ihm ein Mann von hinten und erschoss ihn aus kurzer Distanz.

Warum kam es erst jetzt zum Prozess?

Schulkinder aus Hessen wurden Zeugen des Vorfalls, als sie gerade nach West-Berlin zurückkehren wollten. Der Mord wurde von der DDR bis 1989 streng geheim gehalten, und die Stasi vernichtete später die Akten. Erst durch mühsame Rekonstruktion entstand ein Dokument, das auf einer Auszeichnungsliste von zwölf Personen basierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst wegen Totschlags, was 2017 aufgrund der Verjährung eingestellt wurde. 2023 wurde jedoch erneut Anklage wegen Mordes erhoben, nachdem man das Mordmerkmal der Heimtücke erkannte. Dies geschah auch aufgrund eines europäischen Haftbefehls, der nach intensiven Nachforschungen aus Polen ausgestellt wurde.

Familie des Opfers ist dem deutschen Staat dankbar

Die Kinder und die Schwester des Opfers traten als Nebenkläger auf und schilderten eindrucksvoll ihre Erinnerungen an den Vorfall. Schülerinnen aus Hessen, die damals Augenzeuginnen waren, beschrieben im Gericht ihre Angst und Fassungslosigkeit. Der Prozess gegen Manfred N. begann am 14. März 2024. Als ehemaliger Stasi-Oberleutnant soll er den Auftrag zur "Unschädlichmachung“ des Polen gehabt haben. Während des gesamten Verfahrens schwieg der Angeklagte. Der Prozess wurde aufgrund seiner historischen Bedeutung aufgezeichnet. Die Angehörigen des Opfers betonten, es sei ihnen nie um Rache gegangen, sondern um die Anerkennung der Tat. "Die Nebenkläger sind dem Gericht und dem deutschen Staat dankbar, dass es dieses Verfahren gegeben hat“, sagte ihr Anwalt Rajmund Niwinski.