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#Warntag2020: Bundesamt ruft zur Nutzung von Warn-App NINA auf

Jeder Zehnte nutzt das System schon

Am 10. September 2020 um 11 Uhr läuten bundesweit die Alarmglocken: Während eines Probedurchlaufs unter Einbindung sämtlicher in Deutschland aktivierter und zur Verfügung stehender Mittel wird unter anderem an Smartphones, TV- und Radiogeräte ein Warnhinweis ausgesendet. Im Falle eines echten Katastrophenfalls soll die Bevölkerung dadurch vor Gefahren gewarnt werden.

An diesem Test beteiligen sich übergreifend der Bund, die Länder und die Kommunen. Getestet werden dann unter anderem die Funktionen von existierenden Warn-Apps oder auch die Möglichkeit via Fernseh- oder Radio-Frequenzen zur Bevölkerung zu Sprechen. Auch lokale Maßnahmen wie Sirenen, falls sie über das entsprechende Signal verfügen, das die Bevölkerung vor Katastrophen warnen soll, werden an diesem Donnerstag aufheulen.

Immer mehr nutzen die Warn-App NINA

Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Christoph Unger ruft gleichzeitig dazu auf, sich die Warn-App NINA (für iOS und Android) auf sein Smartphone zu laden: "Alle sollten die Gelegenheit nutzen, die schnelle 'Warnung in der Tasche' bei sich zu tragen, um sich und andere wirksam zu schützen."

Zwar hätte man in den letzten Monaten eine Steigerung von rund 25 Prozent bei den Downloads verzeichnet, das könne jedoch nur ein Anfang sein. Derzeit nutzen rund 7,6 Millionen Menschen in Deutschland die App, im März waren es nur 6,1 Millionen. Ungefähr jeder Zehnte habe somit laut Unger die App in Deutschland in Gebrauch.

Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung habe sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in diesem Jahr gezeigt. Nach Beschluss der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Man wolle damit die "Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten" erhöhen, heißt es in einer Stellungnahme des BBK.