Asyl-Alarm! Merz fordert "Nationalen Notstand"! CDU-Chef Friedrich Merz (68) setzt vier Tage nach dem Terroranschlag in Solingen Kanzler Olaf Scholz (66, SPD) unter Druck und fordert eine grundlegende Änderung der Politik. In einem entschlossenen Auftritt schlägt Merz dem Kanzler einen Asyl-Deal vor, um die Sicherheit zu erhöhen und die Migration effektiv zu begrenzen. Sollte es nötig sein, solle sogar der Zustand einer „nationalen Notlage“ ausgerufen werden. Hier alles, was Merz fordert:
Merz hatte sich am Morgen 70 Minuten lang mit Scholz zu einem Vier-Augen-Gespräch getroffen und stellte am Nachmittag in Berlin seine Forderungen öffentlich vor. Merz verlangt von Scholz drastische Gesetzesänderungen in der Inneren Sicherheit und Asylpolitik – notfalls ohne die Unterstützung der anderen Ampel-Parteien, sondern mit der Union. Merz betont: "Dem Kanzler entgleitet das eigene Land.“ Er sieht die Migration als ein "massives ungelöstes Problem“, das das "Zusammenleben der Bevölkerung belastet.“ Merz macht Scholz deutlich, dass er eine Mehrheit im Bundestag hinter sich hätte, wenn der Kanzler seinen Deal annimmt. Die Union wäre bereit, Scholz zu unterstützen, sodass er seine Richtlinienkompetenz auch gegen den Widerstand der Grünen und der FDP durchsetzen könnte. So soll es jetzt laufen:
Konkret fordert Merz drei schnelle Gesetzesänderungen: eine Überarbeitung des Polizeigesetzes, um den Beamten mehr Befugnisse zu geben, und eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, damit es nicht nur die "Steuerung“, sondern auch die "Begrenzung“ der Einwanderung zum Ziel hat. Als positive Beispiele nennt Merz Schweden und Dänemark, die es geschafft haben, ähnliche Probleme zu lösen. Merz räumt ein, dass seine Partei in der Vergangenheit Fehler gemacht hat, betont aber, dass die Situation inzwischen noch schlimmer geworden sei. Zudem fordert er verstärkte Anstrengungen, um illegal eingereiste Migranten an den deutschen Grenzen zurückzuweisen – entsprechend den Dublin-Regeln. Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, soll nicht ins Land gelassen werden. Um dies durchzusetzen, sei es notfalls erforderlich, eine "nationale Notlage“ auszurufen, damit nationales Recht über EU-Recht gestellt wird. Was passiert, wenn "Nationale Notlage" ausgerufen wird?
Merz bezieht sich dabei auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den EU-Staaten erlaubt, in Notlagen eigenständig über Politikbereiche zu entscheiden, die normalerweise in die Zuständigkeit der EU fallen. Dies umfasst auch Fragen der Migration und des Grenzschutzes.