Der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider hat im Landtag von Sachsen-Anhalt zu Recht einen Ordnungsruf wegen einer Äußerung im Zusammenhang mit Coronaimpfungen erhalten. Der Ordnungsruf durch den Landtagsvizepräsidenten verletzte die Redefreiheit des Abgeordneten nicht, wie das Landesverfassungsgericht in Dessau am Montag entschied. Die Äußerung des AfD-Abgeordneten war demnach als Verstoß gegen Ordnung, Würde und Ansehen des Landtags zu werten.
Hintergrund sind Äußerungen des Abgeordneten in einer Landtagssitzung im Februar 2022 zu einer Kampagne des Landesbildungsministeriums, mit der unter dem Motto "Wir ham 'nen Stich" Jugendliche für Coronaschutzimpfungen sensibilisiert werden sollten. Der AfD-Abgeordnete fragte nach den Motiven der Verantwortlichen und kommentierte das unter anderem mit der Frage: "Ist es die Banalität des Bösen?"
Landtagsvizepräsident Wulf Gallert (Linke) erteilte ihm dafür einen Ordnungsruf. Tillschneider hielt das für verfassungswidrig, weil er sich in seiner Redefreiheit verletzt sah.
Dies verneinte das Landesverfassungsgericht. Mit seiner Äußerung habe er den politischen Gegner herabwürdigen wollen. Zudem habe er mit seiner Unterstellung die Initiatoren der Coronaimpfkampagne bei Kindern und Jugendlichen moralisch mit dem Holocaust gleichgesetzt. Der Begriff "Banalität des Bösen" wurde von Hannah Arendt in ihrem Buch über den Prozess gegen den NS-Verbrecher Adolf Eichmann geprägt.
hex/cfm