Vor dem Landgericht Viersen muss sich zur Zeit der ehemalige Krankenpfleger Hans-Dieter S. (64) verantworten. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird dem Mann Totschlag vorgeworfen, weil er seinen ehemaligen Patienten Horst S. (55) eine Überdosis an Betäubungsmittel verabreicht haben soll.
Seit dem Jahr 1994 war Patient Horst S. (55) wegen paranoider Schizophrenie in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Seine Erkrankukung äusserte sich unter anderem darin, dass S. häufig desorientiert gewesen war und deshalb 24 Stunden am Tag betreut werden musste, wie der Angeklagte vor Gericht schilderte. Wegen eines orthopädischen Problems war Horst S. dann im April 2018 in ein Krankenhaus zur Behandlung eingeliefert worden. Bei diesem Krankenhausaufenthalt war Hans-Dieter S., der den Patienten seit 25 Jahren kannte, der Betreuer. “Eigentlich sollten wir immer zu zweit bei dem Mann sein. Er war mir körperlich überlegen. Aber wegen Personalmangels war ich alleine. Es war eine Horror-Nacht. Er war so aggressiv und sehr unruhig. Verlangte Frühstück, Mittag- und Abendessen zugleich“, schilderte der Pfleger die Todesnacht des Patienten. So musste er dem Mann mehrmals die Kleidung wechseln, weil dieser mehrfach in das Zimmer uriniert habe. Auch aus diesem Grund habe der Patient das Mittel Neurozil verlangt, welches ihm der Pfleger dann auch verabreicht hatte.
Am nächsten Morgen wurde Horst S. dann tot in seinem Krankenbett im Hospital aufgefunden. Die Obduktion stellte als Todesursache eine Überdosis fest. Am ersten Prozesstag wollte der Richter gleich von dem Angeklagten wissen: “Haben Sie sich denn keine Gedanken gemacht, dass Sie ihn damit um die Ecke bringen?“ Die Antwort des Angeklagten auf diese Frage lautete: “Nein.“ Zudem wollte der Richter auch noch wissen: “Warum haben Sie keinen Arzt geholt?“ Antwort des Angeklagten: “Das hätte alles zu lange gedauert.“ Für den gesamten Prozess sind noch 3 weitere Verhandlungstage angesetzt. Während die Staatsanwaltschaft offensichtlich von einer vorsätzlichen Tat des Pflegers ausgeht, beteuert dieser auch weiter seine Unschuld.