Wird Schlagerikone Michelle (51) ins Gefängnis müssen? Die beliebte Sängerin sieht sich mit schweren juristischen Konsequenzen konfrontiert. Sie wurde wegen unterlassener Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 nicht nur zur Zahlung von rund 160.000 Euro an das Finanzamt aufgefordert. Zusätzlich wurde vom Amtsgericht Bonn ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung ausgestellt.
Dr. Fabian Krapoth, Richter am Amtsgericht Bonn, bestätigte gegenüber uns: “Es wurde ein Strafbefehl über acht Monate auf Bewährung erlassen. Bei Rechtskraft würde dies zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen.” Im Klartext bedeutet dies, falls Michelle keinen Widerspruch gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen einlegt, würde dieser wirksam und die Sängerin wäre vorbestraft.
Im Oktober 2022 wurde öffentlich, dass Michelle (bürgerlicher Name: Tanja Gisela Hewer) Probleme mit dem Finanzamt hat. Der Fokus des Verdachts lag auf Steuerhinterziehung in den Jahren 2018 und 2019, zusätzlich wurden steuerliche Untersuchungen für 2020 angekündigt. Die Staatsanwaltschaft Bonn beauftragte das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung mit der Untersuchung. Die Behörden setzten schließlich ausstehende Zahlungen in Höhe von etwa 160.000 Euro fest, basierend auf geschätzten jährlichen Einnahmen von rund 500.000 Euro. War es absichtlich?
Offenbar nicht.
Wie uns bereits im Oktober berichtete, wurden aufgrund von Veränderungen im Management-Team für die Jahre 2018 und 2019 keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht. Angeblich ist dies darauf zurückzuführen, dass die Sängerin sich nie selbst um solche Angelegenheiten gekümmert hat. Ein teurer Fehler. Die Finanzbehörde zeigte dafür wenig Verständnis: Trotz der umgehenden Begleichung ihrer Schulden (noch im Jahr 2022) wurde im Zuge der Ermittlungen laut uns Informationen die Steuerfahndung bei Michelle aktiv und durchsuchte sogar ihr Haus. Michelle wollte sich gegenüber uns nicht äußern. Ihr Anwalt erklärte gegenüber uns: „Meine Mandantin wird rechtliche Schritte einleiten.“