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Spektakuläre Wendung im Fall der Polizistenmorde – Nur einer der festgenommenen Täter soll geschossen haben

Allem Anschein nach kommt nun Bewegung in die Ermittlungen im Zusammenhang mit den schrecklichen Polizistenmorden von Kusel. Wie die “Bild”-Zeitung erfahren haben will, sei nun der in Haft sitzende Florian V. (32) offenbar nicht mehr verdächtig gemordet zu haben. Unter anderem wurde der gegen ihn erhobene Haftbefehl wegen Mordes nun abgeändert.

Neue Erkenntnisse zum Polizistenmord von Kusel

Denn scheinbar belegen die sichergestellten Beweise, dass in der Nacht der Morde wohl nur eine Person auf die beiden getöteten Polizisten geschossen hat. Und bei dieser Person soll es sich um Andreas S. handeln. Dies bestätigte nun auch der Verteidiger von Florian V., Rechtsanwalt Christian Kessler: “Wie von Beginn an gesagt: Der Vorwurf des Mordes ist nicht haltbar. Das hat mein Mandant immer gesagt.“ Trotz dieser Entwicklung wird auch Florian V. weiter in U-Haft bleiben. Sein Haftbefehl wurde nun auf Wilderei und versuchte Strafvereitelung abgeändert. Eine Entscheidung, gegen die sein Anwalt ebenfalls vorgehen wird. “Ich halte die Untersuchungshaft für rechtswidrig. Es besteht keine Fluchtgefahr“, erklärte Anwalt Kessler gegenüber den Medien.

Polizei offenbar sicher: Andreas S. feuerte die tödlichen Schüsse ab

Nach den bisherigen Ermittlungen geht die Polizei nun davon aus, dass Andreas S. die tödlichen Schüsse auf Polizist Alexander K. († 29) und Polizistin Yasmin B. († 24) abgegeben hat. Mehrere Zeugen hatten bestätigt, dass Florian V. wohl gar keine Erfahrung im Umgang mit Waffen gehabt haben soll. Zudem soll Andreas S. die Polizistenmorde quasi im Vorfeld angekündigt haben. Dieser habe in der Vergangenheit bereit getönt, dass er sich den Weg “freischießen” werde, falls er irgendwann beim Wildern erwischt werden sollte. Offenbar setzte Andreas S. diese Vorhersage also am 31. Januar in die Tat um, als er die beiden Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle getötet hatte. Auf Anfrage der Medien wollte sich die Staatsanwaltschaft bisher nicht zu den aktuellen Entwicklungen in diesem Fall äußern.

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