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Sollte Schäubles Leichnam entführt werden für eine Lösegelderpressung? Grabschändung immer dramatischer

Schäubles Grab geöffnet? In der beschaulichen Stadt Offenburg herrscht Fassungslosigkeit. Die letzte Ruhestätte von Wolfgang Schäuble, der als CDU-Legende und ehemaliger Bundestagspräsident in die Geschichte einging, wurde Ziel einer makaberen Tat. Die Polizei steht vor einem Rätsel und prüft sämtliche Möglichkeiten. Ein 1,2 Meter tiefes Loch klaffte am Montag am Grab des verstorbenen Politikers – eine Entweihung, die viele Fragen aufwirft. Nun gibt es aber einen widerlichen Verdacht!

Sollte Schäubles Leichnam für eine Erpressung genutzt werden?

Die Beamten des Staatsschutzes ermitteln mit Hochdruck, da bislang unklar ist, was die Beweggründe hinter dieser Tat sein könnten. Wurden die Täter vielleicht in ihrem Vorhaben gestört, bevor sie den Sarg erreichen konnten? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um einen Versuch handelte, die sterblichen Überreste Schäubles zu entnehmen. Doch mit welchem Ziel?

Makabre Vergangenheit: Erpressung nach Sargdiebstahl

Die Polizei zieht Parallelen zu anderen historischen Fällen, in denen Särge berühmter Persönlichkeiten Ziel von Kidnappern wurden. Einer der bekanntesten Fälle ereignete sich im März 1978 in der Schweiz, als zwei Automechaniker den Sarg des weltberühmten Komikers Charlie Chaplin entwendeten. Ihr Motiv war eindeutig: Lösegeldforderungen, um mit den erpressten 600.000 Dollar ihren Traum von einer eigenen Autowerkstatt zu finanzieren. Die Täter wurden damals gefasst und Chaplins Überreste geborgen. Könnte ein ähnlicher Erpressungsversuch auch hinter der Schändung von Schäubles Grab stecken?

Spekulationen um mögliche Täterprofile

Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, äußerte gegenüber der Presse, dass es durchaus im Bereich des Möglichen liegt, dass hinter der Tat hochkriminelle Elemente stecken, die auf ein Sarg-Kidnapping mit dem Ziel der Lösegelderpressung abzielten. Diese Möglichkeit kann nicht ausgeschlossen werden, obwohl bislang keine konkreten Hinweise oder Forderungen aufgetaucht sind.

Auch die rechtlichen Konsequenzen für derartige Vergehen sind nicht zu unterschätzen. Der angesehene Strafverteidiger Marc Wederhake erklärte auf Anfrage, dass bei einer Strafzumessung für derartige Delikte nach dem Strafgesetzbuch sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren im Raum stehen. Die Ermittler hoffen nun auf schnelle Erkenntnisse, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Würde des Verstorbenen wiederherzustellen.