Zweieinhalb Jahre nach dem Fund einer verbrannten Frauenleiche auf einem Feldweg im rheinland-pfälzischen Ochtendung muss das Landgericht Köln neu über die Tat verhandeln. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, hob er das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter auf. Der Geliebte der getöteten Frau war im März 2022 zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. (Az. 2 StR 320/22)
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass er die Frau im Dezember 2020 in ihrem Auto durch das geöffnete Beifahrerfenster oder die Tür erschossen hatte. Die Leiche habe er zusammen mit einem Freund auf den Feldweg gebracht, mit Benzin übergossen und verbrannt. Sie wurde wenig später von Spaziergängern gefunden.
Die Familie der getöteten Frau legte gegen das Kölner Urteil Revision beim BGH ein. Sie beanstandete, dass der Mann nicht wegen Mordes verurteilt worden war, und hatte damit nun Erfolg. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss neu prüfen, ob der Mann heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen handelte und die Tat darum als Mord zu werten ist.
smb/cfm