Vor dem Landgericht Paderborn hat am Mittwoch ein neuer Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in Nordrhein-Westfalen begonnen. Die Kammer muss über eine nachträgliche Unterbringung des Haupttäters Wilfried W. in der Sicherungsverwahrung entscheiden. Ohne eine solche Anordnung käme er nach Verbüßung seiner Haftstrafe frei.
In einem 2016 begonnenen Verfahren hatte das Landgericht Paderborn W. 2018 wegen Mordes durch Unterlassen, versuchten Mordes durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung zu elf Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie an. In dem Prozess hatte eine Gutachterin dem intellektuell stark eingeschränkten Mann eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Eine Mitangeklagte erhielt damals wegen der gleichen Vorwürfe 13 Jahre Haft. Die Angeklagten hatten mehrere Frauen dem Urteil zufolge über Jahre hinweg durch Kontaktanzeigen in ihr Haus gelockt und so schwer misshandelt, dass zwei von ihnen starben. Zwei weitere Frauen wurden ebenfalls schwer misshandelt, diese überlebten aber. Der Fall sorgte wegen seiner Rohheit und Brutalität bundesweit für Entsetzen.
Im August 2020 wurde die Unterbringung W.s in dem psychiatrischen Krankenhaus durch einen rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Münster beendet und er kam in Haft. Die Begründung dafür lautete, dass die verminderte Schuldfähigkeit nicht gegeben sei. Grundlagen der Entscheidung waren eine Stellungnahme der Klinik und das Gutachten eines Sachverständigen.
Nun muss das Landgericht Münster über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für W. entscheiden. Bis Ende September sind noch vier weitere Termine angesetzt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurden am ersten Verhandlungstag Auszüge aus dem Urteil von 2018 verlesen. Für die weiteren Prozesstage sind Sachverständige und Zeugen geladen.
Das Horrorhaus von Höxter bekam 2017 zunächst neue Eigentümer. Einige Monate später entdeckten Ermittler darin eine Cannabisplantage. 2022 wurde das Gebäude schließlich abgerissen.
ald/cfm