In einem Rechtsstreit um das Schicksal einer Thujahecke hat der Klimawandel eine Frau aus Rheinland-Pfalz vor Kosten von mehr als 8000 Euro bewahrt. Eine Nachbarin hatte sie im Rahmen eines bereits länger andauernden Streits auf Ersatz verklagt, wie das Landgerichts Frankenthal vom Donnertag mitteilte. Sie vertrat die Auffassung, dass die Frau ihre Gartenhecke über Jahre hinweg immer wieder mutwillig beschädigte und damit deren Absterben verursachte.
Die Richter kamen aber zu der Überzeugung, dass die Hecke aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen in der Vorderpfalz einging. Dabei stützten sie sich auf die Ausführungen eines eigens befragten Baumsachverständigen. Dieser führte in dem Zivilprozess aus, dass Thujahecken wegen ihres hohen Wasserbedarfs für Gärten in der Region immer weniger geeignet seien und nur bei intensiver Bewässerung noch gedeihen könnten. Ein Vergiftung schloss er aus.
Vielmehr seien die Pflanzen durch heiße Sommer mit starken Winden vertrocknet, die durch den Klimawandel dort nun üblich geworden seien. Entsprechend dieser Feststellungen des Experten lehnte das Gericht die von der Nachbarin erhobene Forderung ab, die Beklagte aus Altrip für die Kosten einer Neupflanzung in Höhe von mehr als 8000 Euro heranzuziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
by INA FASSBENDER