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Hafturteil gegen Allgäuer Landwirte in Tierschutzskandal rechtskräftig

Weil er sich nicht ausreichend um seine Rinder kümmerte, muss ein Landwirt aus dem Allgäu ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er im Urteil des Memminger Landgerichts im sogennanten Allgäuer Tierschutzskandal keine Rechtsfehler gefunden habe, wodurch es rechtskräftig wird. Der Vater des Bauern war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Az. 1 StR 145/23)

Das Landgericht sah es in seinem Urteil vom November als erwiesen an, dass Vater und Sohn die Rinder unter völlig überfüllten und schmutzigen Bedingungen gehalten hätten. Obwohl die Tiere krank gewesen seien, hätten die Landwirte keinen Tierarzt gerufen. Die betroffenen Rinder hätten so länger andauernde, erhebliche Schmerzen erlitten und mussten teils notgetötet werden. Außerdem seien Kälber mit ungeeigneten Werkzeugen enthornt worden und hätten keine Schmerzmittel bekommen.

Das Landgericht sprach die beiden Männer der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren schuldig. Gegen den Vater verhängte es eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, der Sohn bekam zwei Jahre und zehn Monate. Er darf fünf Jahre lang keine Nutztiere mehr halten. Dagegen zogen die beiden Landwirte vor den BGH, hatten aber nun keinen Erfolg mit ihrer Revision. In Memmingen sollen sich noch weitere Landwirte wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor dem Landgericht verantworten.

smb/akr