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Gutachten: Deutschland muss mehr für Naturschutz tun

Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge hat Deutschland gegen seine Pflichten im Bereich Naturschutz verstoßen. Für 88 von 4606 Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung seien keine Erhaltungsziele festgelegt worden, erläuterte Generalanwältin Tamara Capeta am Donnerstag in Luxemburg in ihren Schlussanträgen. Die EU-Kommission hatte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet. (Az. C-116/22)

Das europäische Recht sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bestimmte Bereiche als Schutzgebiete ausweisen und Ziele und Maßnahmen festlegen sollen, um die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Die Kommission rügte, dass Deutschland dies in 88 als schützenswert festgelegten Bereichen nicht getan habe. In den Jahren 2019 und 2020 hatte der EuGH bereits entschieden, dass Portugal und Griechenland gegen ihre Pflichten im Bereich Naturschutz verstoßen hatten.

Im Februar kam Generalanwältin Capeta in einem weiteren Gutachten zu dem Schluss, dass dies auch auf Irland zutreffe. Ihre Schlussanträge bedeuten noch keine Entscheidung - die Richterinnen und Richter orientieren sich aber erfahrungsgemäß bei ihrem späteren Urteil oft daran. Für die Urteilsverkündung wurde noch kein Termin genannt.

smb/cfm