Wegen einer tödlichen Injektion von Silikonöl in die Genitalien eines Bekannten ist ein 46-Jähriger vom Landgericht Wuppertal zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte, soll der Angeklagte für fünf Jahre ins Gefängnis. Wegen der Verabreichung der tödlichen Silikonölspritze lautete das Urteil auf Körperverletzung mit Todesfolge und unerlaubte Ausübung der Heilkunde. Wegen Fluchtgefahr ordnete die Kammer Untersuchungshaft an.
Laut den Urteilsfeststellungen hatte der 46-Jährige das Silikonöl im Juli 2019 einem damals 31 Jahre alten Mann in den Penis injiziert. Der verbotene Eingriff erfolgte demnach in der Wohnung des 46-Jährigen. Der 31-Jährige sei mit der Injektion einverstanden gewesen, die Einwilligung sei jedoch unwirksam gewesen.
Der Mann starb in der Folge nach einer Blutvergiftung und einem Multiorganversagen im Februar 2020 im Alter von 32 Jahren. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Injektion den Tod des Manns verursacht hatte.
Der 46-Jährige bestritt in dem Verfahren die Tat und gab an, seinem Bekannten keine Injektion verabreicht zu haben. Dem folgte die Kammer aufgrund der Beweislage jedoch nicht. Einen Tötungsvorsatz konnten die Richter indes nicht feststellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
tbh/cfm