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EU plant neue Regulierungen für Autofahrer: Tempolimit und Fahrprüfungen für Fahranfänger und Senioren

Grüne werden beschuldigt, Fahrverbote durch die Hintertür einzuführen

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP im EU-Parlament, Jan-Christoph Oetjen, ist empört über die Pläne der Grünen im Europaparlament. Er wirft ihnen vor, unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit ein Tempolimit einzuführen, das Fahranfänger nur tagsüber und mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h erlaubt. Auch ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger sei laut Oetjen ein Fehler.

CDU und CSU sehen in den Vorschlägen ein Verbotsprogramm

Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe, bezeichnet die Vorschläge der Grünen als ein einziges Verbotsprogramm. Er kritisiert, dass die sinnvollen Aspekte des Kommissionsentwurfs gestrichen wurden und stattdessen absurde Bürokratie hinzugefügt wurde. Auch Daniel Caspary, Vorsitzender der deutschen CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, ist empört über die Vorschläge. Er sieht darin eine Einschränkung der persönlichen Mobilität und fordert, dass die Vorschläge sofort zurückgezogen werden.

EU-Kommission will Unfallzahlen senken

Die geplante Revision der Führerscheinrichtlinie sieht gestaffelte Tempolimits nach Altersgruppen vor. Fahranfänger sollen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h haben und möglicherweise nachts nicht fahren dürfen. Senioren müssen mit erheblichen Kosten und regelmäßigen Fahrprüfungen rechnen. Zudem soll eine Gewichtsgrenze für PKW-Führerscheine eingeführt werden.

Änderungen in der Führerscheinrichtlinie noch nicht endgültig beschlossen

Die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie wurde zum ersten Mal im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments besprochen. Die Grünen stellen die Berichterstatterin für den Bericht und haben einen ersten Vorschlag vorgelegt. Über diesen und die Anträge aller anderen Fraktionen wird in den nächsten Wochen verhandelt und abgestimmt. Die EU-Kommission argumentiert, dass dadurch die Unfallzahlen gesenkt werden sollen. Es ist noch unklar, wann die neue Richtlinie in Kraft tritt.