Zur Abwehr schwerer Straftaten dürften EU-Staaten vorübergehend Daten sammelnEine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung ist mit dem EU-Recht grundsätzlich nicht vereinbar. Ausnahmen seien allerdings möglich, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Bei
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