Ein rheinland-pfälzischer Landkreis muss auch dann für einen Unfall bei einem von ihm selbst angebotenen Ferienprogramm haften, wenn es von einer Privatperson umgesetzt wird. Durch die Teilnahme an der Veranstaltung sei eine Sonderverbindung zustande gekommen, welche die Haftung des Landkreises begrü
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