Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers bestätigt, der die nackten Brüste einer Kollegin ohne deren Einwilligung berührt haben soll. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte die Kollegin über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrem Einverständnis habe der Kollege dann
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