Anwalt: Mordmerkmale liegen nicht vor
Die Verteidigung des Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess hat in ihrem Schlussvortrag auf Totschlag plädiert. "Stephan E. hat sich nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags schuldig gemacht", sagte E.s Anwalt Mustafa Kaplan am Donnerstag in seinem Plädoyer vo
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