Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten von Günther Jauch und Sascha HehnDas Foto eines Prominenten darf von Medien nicht zum Ködern von Lesern oder für Werbezwecke benutzt werden, wenn es in den Beiträgen gar nicht um diesen Prominenten geht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am
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