Bundesverfassungsgericht sieht Anspruch auf effektive Strafverfolgung nicht verletzt
Ein Fußballfan kann die Staatsanwaltschaft nicht zu Ermittlungen gegen Ordner zwingen, die ihm im Stadion die Fahne wegnahmen. Eine Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung sei hier nicht erkennbar,
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