Verwaltungsgericht Weimar gibt Klage von Partei gegen Verfassungsschutz statt
Die AfD in Thüringen darf vom Verfassungsschutz nicht öffentlich als Prüffall bezeichnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar in einem am Montag verkündeten Urteil und gab damit einer Klage des AfD-Landesv
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