Ein Ladendetektiv, der sich selbst leichtfertig in Gefahr bringt und dabei verletzt wird, hat einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf sogenannte Opferentschädigung. Ein Detektiv scheiterte mit einer entsprechenden Klage vor dem baden-württembergischen Landessozialgericht in Stuttgart, wie ein Gerich
read more
read more