Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Unfallschutz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten gestärkt. “Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne zeitliche oder räumliche Begrenzung auf ehrenamtliche Tätigkeiten ‘für’ die (begünstigte) Einrichtung”, urteilte das BSG am Donnerstag in Kassel. Es erkannte damit
read more
read more