Wenn ein geschiedener Ehemann seine Haushälfte an die Ex-Frau verkauft, muss er den Gewinn unter Umständen versteuern. Werde eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder verkauft, handle es sich um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, erklärte der Bundesfinanzhof in
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