Eine Yogakursleiterin ist einem Urteil aus Hessen zufolge wie selbstständig tätige Lehrer rentenversicherungspflichtig. Die Kurse dienten der Weiterbildung und seien keine bloße Beratung, teilte das hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Mittwoch mit. Als rentenversicherungspflichtige Lehrer g
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