Dass der Mieter auf die Kündigung des Mietvertrags hin schweigt, gibt dem Vermieter noch keine Veranlassung, vor Gericht zu ziehen. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag und wies die Beschwerde von Vermietern aus Nordrhein-Westfalen zurück. Diese hatten den Mietern fristgere
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