Ein Bundeswehrsoldat, der sich durch islamistische Anschläge als gefährdet ansieht, hat keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Er sei nicht wesentlich stärker gefährdet als die Allgemeinheit, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Münster. Dass bei ihm eine
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